Platzordnung

24.08.2012 12:44

Platzordnung (der Stadt Koblenz)

 

1.         Die Nutzung ist für die Ausübung des Schul- und Vereinssportes   zugelassen

 

2.         Die Nutzung der Kunstrasenfläche mit Stollenschuhe ist verboten

            geeignet sind Noppen- und Turnschuhe

            Es ist ausschließlich sauberes Schuhwerk zu verwenden.

            Für den Fall, dass Böschung oder Außenbereich zum Zurückholen von

            Fußbällen betreten werden müssen, ist das Schuhwerk vor Betreten der

            Kunstrasenfläche zu reinigen.

 

3.         Das Rauchen  auf der Kunstrasenfläche ist verboten.

 

4.         Das Betreten der Kunstrasenfläche bei Jugendspielen ist untersagt,        

            Zuschauer haben sich auf den befestigen  Wegen aufzuhalten.

 

5.         Zigarettenreste, Kaugummi oder sonstige  Gegenstände dürfen nicht auf die Kunstrasenfläche geworfen werden.

            Bitte benutzen Sie die dafür aufgestellten Behältnisse.

Die Spielfeldumgebung muss stets sauber gehalten werden, damit möglichst kein Schmutz auf die Kunstrasenfläche eingetreten wird.

 

6.         Das Verabreichen von Getränken in Glasbehältnissen und das Mitbringen von Glasbehältnissen  ist verboten

 

7.         Das Mitführen von Hunden ist auf der Sportanlage verboten.

 

8.         Das Besteigen von Masten und Barrieren  ist verboten.

 

9.         Den Anweisungen von Aufsichtspersonen (Mitarbeiter der Stadt Koblenz

            Sport- und Bäderamt, Funktionsträger des VFR Eintracht Koblenz) ist Folge zu leisten.

 

10        Verstöße gegen die Benutzungsordnung und Nichtnachkommen von Anweisungen werden mit einem Platzverweis geahndet.

 

11.       Die Stadt Koblenz  - Sport- und Bäderamt- behält sich vor, Schadensersatzansprüche  gegen Schadensverursacher geltend zu machen.

 

12.       Die Flutlichtanlage  ist nur bis 21.00 Uhr nutzbar.

 

13.       Bedenkt:„Jede Verschmutzung des Kunstrasens  reduziert die Lebensdauer der Fläche“