Platzordnung
Platzordnung (der Stadt Koblenz)
1. Die Nutzung ist für die Ausübung des Schul- und Vereinssportes zugelassen
2. Die Nutzung der Kunstrasenfläche mit Stollenschuhe ist verboten
geeignet sind Noppen- und Turnschuhe
Es ist ausschließlich sauberes Schuhwerk zu verwenden.
Für den Fall, dass Böschung oder Außenbereich zum Zurückholen von
Fußbällen betreten werden müssen, ist das Schuhwerk vor Betreten der
Kunstrasenfläche zu reinigen.
3. Das Rauchen auf der Kunstrasenfläche ist verboten.
4. Das Betreten der Kunstrasenfläche bei Jugendspielen ist untersagt,
Zuschauer haben sich auf den befestigen Wegen aufzuhalten.
5. Zigarettenreste, Kaugummi oder sonstige Gegenstände dürfen nicht auf die Kunstrasenfläche geworfen werden.
Bitte benutzen Sie die dafür aufgestellten Behältnisse.
Die Spielfeldumgebung muss stets sauber gehalten werden, damit möglichst kein Schmutz auf die Kunstrasenfläche eingetreten wird.
6. Das Verabreichen von Getränken in Glasbehältnissen und das Mitbringen von Glasbehältnissen ist verboten
7. Das Mitführen von Hunden ist auf der Sportanlage verboten.
8. Das Besteigen von Masten und Barrieren ist verboten.
9. Den Anweisungen von Aufsichtspersonen (Mitarbeiter der Stadt Koblenz
Sport- und Bäderamt, Funktionsträger des VFR Eintracht Koblenz) ist Folge zu leisten.
10 Verstöße gegen die Benutzungsordnung und Nichtnachkommen von Anweisungen werden mit einem Platzverweis geahndet.
11. Die Stadt Koblenz - Sport- und Bäderamt- behält sich vor, Schadensersatzansprüche gegen Schadensverursacher geltend zu machen.
12. Die Flutlichtanlage ist nur bis 21.00 Uhr nutzbar.
13. Bedenkt:„Jede Verschmutzung des Kunstrasens reduziert die Lebensdauer der Fläche“